Hier findet ihr die wichtigsten Infos für die Versorung und Vergabe eurer Schützlinge
Voraussetzungen: Die eignen Katzen der Pflegestelle sollten auf jeden Fall geimpft und kastriert sein! (wenn bereits geschlechtsreif) Wenn die Pflegekatzen auch direkten Kontakt mit den eigenen Katzen haben, so ist es empfehlenswert zum Schutz der eigenen Tiere, diese auch gegen Leukose impfen zu lassen. Am optimalsten ist die Möglichkeit die Pflegekatzen generell (oder zumindest die ersten 14 Tage) von den eigenen Katzen zu trennen. Leider kann man nie wissen, was Notfallkatzen so an Erkrankungen, oder Parasiten mitbringen.
Futter Es ist empfehlenswert auf gut verträgliches, evtl. hochwertiges Futter zu achten. (z.B. Shah vom Hofer, Miamor, Animonda Kitten) Als Richtwert haben sich je nach Alter der Katzen 3- 5 Mahlzeiten/Tag bewährt. Nassfutter ist zu bevorzugen.
Streu: Bei ganz kleinen Kitten 1-8 Wochen bitte zu Beginn KEIN Klumpstreu zu verwenden. Es gibt viele Kätzchen die ihr Klumpstreu fressen. Folge: Verklumpungen im Darm -> kann zum Tod führen.
Entwurmen: Entwurmt sollte nach Möglichkeit entweder mit Milbemax S (für Kitten) oder M (für Erwachsene), Flubenol, oder Profender (scheue Katzen) werden.
Flöhe: Bevorzugte Mittel: Frontline spot on, Advantage, Stronghold, oder Generika mit selbem Wirkstoff. Bitte neue Halter auch auf die Gefahren von Flohbändern hinweisen!! Es ist eine enorme Gefahr für Katzen damit hängen zu bleiben und sich zu strangulieren. [death]
Entfloht, entwurmt und entmilbt werden die Kleinen auf der Pflegestelle oder schon vor die Übergabe an die Pflegeeltern.
]Tierarzt: Wenn sich die Tiere auffällig verhalten (z.B. Durchfall, nur herum liegen, Erbrechen ...) bitte schnell einem Tierarzt aufsuchen. Bitte merken, was gemacht wurde und UNBEDINGT eine Rechnung verlangen.
Abgabe Tierschutzgesetz= Wenn die Tiere vor 8 Wochen von der Mutter getrennt werden mussten, müssen sie mindestens!! bis zur 8. Woche mit den Wurfgeschwistern beisammen bleiben. Weiter dürfen keine Katzenkinder in Einzelhaltung abgegeben werden. In Einzelhaltung werden nur Tiere abgegeben, bei denen man sofort erkennt dass sie Einzelgänger sind, was eher selten vorkommt.
Zum Schutz der Katzen stellen wir einen Schutzvertrag zur Verfügung. Der Schutzvertrag ist 2x auszufüllen. Es ist immer zwingend notwendig die Katzen zu kastrieren. Egal ob sie Freigänger sind oder nicht. Bei nicht gleich geschlechtlichen Geschwisterpaaren empfiehlt sich eine Kastration schon zwischen dem 5. und 6. Monat!! Bewährt hat sich auch die Kitten mit der Kastrationsbestätigung abzugeben.
Bitte Katzen niemals herschenken, sondern immer eine Schutzgebühr verlangen: Richtwert - entwurmt, entfloht, gegebenenfalls tierärztlich versorgt: EUR 40,- - geimpft, oder kastriert: 65,- - geimpft und kastriert 75,-